Grund·pflege

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  • Montag bis Freitag
  • 8:00 bis 16:30 Uhr
  • Termine nach Vereinbarung!

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Die Grund·pflege ist eine Leistung der Pflege·versicherung für pflege·bedürftige Menschen. Sie umfasst Körper·pflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung, aber auch die Förderung von Eigen·ständigkeit und Kommunikation.

Jeder Mensch kann pflege·bedürftig werden – zum Beispiel nach einem Unfall, wegen einer Krankheit oder wenn im Alter die Kräfte nachlassen. Alltägliche Verrichtungen wie Körper·pflege, An- und Ausziehen, Essen und Trinken oder zur Toilette gehen werden dann zu einer großen Heraus·forderung. Viele Pflege·bedürftige sind nicht in der Lage, diese Aufgaben allein zu meistern. Mit unserer Grund·pflege unterstützen wir Menschen, die ihre alltäglichen Verrichtungen vorüber·gehend oder dauerhaft nicht bewältigen können.

Eine Pflege·person übernimmt im Rahmen der Grund·pflege stellvertretend die Hand·griffe, die der Betroffene selbst nicht mehr schafft, und fördert ihn bei den Dingen, die er aus eigener Kraft noch bewältigen kann. Dies ist besonders wichtig, wenn die pflege·bedürftige Person im Bett liegen muss und deshalb alle Grund·verrichtungen wie Waschen, Essen und Ausscheiden dort stattfinden müssen.

Ausgewählte Leistungen

  • Hilfe bei der Körper·pflege und Körper·reinigung oder vollständige Übernahme dieser
  • Unterstützung bei der Mobilisation
  • Zubereiten von Mahl·zeiten
  • Hilfe bei der Nahrungs·aufnahme
  • Hilfe·leistung bei Blasen- und Darm·entleerung
  • Betten und Lagern
  • vorbeugende Maß·nahmen
  • Kranken·beobachtung
  • Anleitung zur Pflege