Behandlungs·pflege auf Verordnung

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Zur Behandlungs·pflege gehören ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflege·bedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung auf Basis einer ärztlichen Verordnung durch·geführt werden.

Ärzte verordnen medizinische Behandlungs·pflege zum Beispiel dann, wenn ein Patient nach einer Operation aus dem Kranken·haus entlassen wird und er weiterhin das Bett hüten muss oder eine Wunde fach·gerecht versorgt werden soll. Manchmal lässt sich durch die Behandlungs·pflege auch ein Aufenthalt im Kranken·haus vermeiden oder verkürzen. Dies kommt jedoch nur dann in Frage, wenn der Patient zu Hause genauso gut versorgt werden kann wie im Kranken·haus.

Ausgewählte Leistungen

  • Wund·versorgung und Verband·wechsel
  • Medikamenten·gabe
  • Injektionen richten und verabreichen
  • Dekubitus·versorgung
  • Katheter·pflege und -wechsel, Blasen·spülung
  • Versorgung bei PEG oder eines supra·pubischen Dauer·katheters
  • Blutdruck- und Blutzucker·kontrolle
  • Verabreichen von Sonden·kost
  • Stoma·versorgung
  • Tracheal·kanülen·pflege und Absaugen der oberen Luft·wege
  • Versorgen und Überprüfen von Drainagen
  • Kompressions·verbände anlegen oder wechseln
  • An- und Ausziehen von Kompressions·strümpfen und -strumpf·hosen
  • medizinische Einreibungen
  • Augen·tropfen
  • Flüssigkeits·bilanzierung
  • Inhalation
  • dermatologische Bäder