wbW - weitere besondere Wohnformen (ehemals AbW)

180301_i_Neues_Wohnen_04

So erreichen Sie uns

Leitung

Unsere Sprech·zeiten

  • Dienstag und Donnerstag
    9:00 bis 18:00 Uhr
  • Eine persönliche Beratung erfolgt
    zur Zeit nur nach vorheriger telefonischer Termin·vereinbarung.

Unsere Adresse

Unsere Sozial·arbeiterInnen besuchen und beraten Sie im eigenen Wohn·raum. So können Sie auch mit Behinderung in Ihrer gewohnten Umgebung leben. Wir unter·stützen Sie bei der Gestaltung Ihres Alltags, Ihrer Lebens·planung und Ihrer Freizeit. Ihre Bedürf·nisse stehen dabei im Mittel·punkt. Denn so unter·schiedlich die Menschen sind, so vielfältig sind auch die Möglich·keiten, wie Sie Ihr Leben gestalten können.

  • Wir helfen im Umgang mit Behörden, bei der Erledigung von Schrift·verkehr und Anträgen.
  • Wir begleiten Sie zu wichtigen Terminen, zum Beispiel zum Arzt, zu Behörden, zum Vermieter, zu Gerichten, zu Beratungs·stellen und vieles mehr.
  • Wir betreuen Sie so, wie Sie es für notwendig halten und wie Sie es selbst mit uns abstimmen.
  • Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen zu allen Fragen und Anliegen, soweit es uns möglich ist.
  • Wir vermitteln weitere Hilfen und stellen den Kontakt zu anderen Beratungs·stellen, Diensten und Anbietern her.
  • Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeignetem Wohn·raum, wenn Sie aus der elterlichen Wohnung oder einer stationären Einrichtung in eine eigene Wohnung ziehen möchten, und bei allem, was dazu erforderlich ist.

Voraus·setzungen

  • Sie müssen mindestens volljährig sein und den Willen zu einem weitest·gehend selbst·bestimmten Leben haben und dazu angemessen bei der Hilfe·gewährung mitwirken.
  • Wir verein·baren mit Ihnen einen Hilfe·plan (was wird wann, wie oft, wie ... gemacht) und schließen einen Vertrag dazu mit Ihnen ab. Damit sind alle Beteiligten, Sie, der Kosten·träger und wir, abgesichert.
  • Sofern Sie nur ein bestimmtes Einkommen / Vermögen haben, finanziert die Hilfe für Menschen mit Behinderung zwischen 18 und 65 Jahren der Kommunale Sozial·verband Sachsen. Für über 65-jährige ist das zuständige Sozial·amt der Ansprech·partner.

Beratung

  • Ambulant betreutes Wohnen ist vor allem für Menschen mit Lern·schwierig·keiten und / oder körper·licher Behinderung gedacht. Wenn Sie Interesse oder Fragen haben, wenden Sie sich einfach an uns. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungs·termin (auch in Gebärden·sprache) mit unseren Sozial·arbeiterInnen.