Heil·pädagogische Ferien·betreuung

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So erreichen Sie uns

Sprech·zeiten

  • Eine persönliche Beratung erfolgt
    zur Zeit nur nach vorheriger telefonischer Termin·vereinbarung

    Montag bis Freitag 10:00 - 14:00 Uhr

 

Unsere Adresse

Für Kinder und Jugendliche aus Förder·schulen bieten wir während der Winter-, Oster-, Sommer- und Herbst·ferien werk·tags von 7 Uhr bis 15 Uhr eine heil·pädagogische Ferien·betreuung an. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich in kleinen, überschaubaren Gruppen liebevoll um ihre Schützlinge. Deren Fähigkeiten werden durch die Betreuung erhalten, unterstützt und vertieft.

Jeder Tag beginnt mit einer Begrüßung und einem Bewegungs·tanz. Danach genießen wir unser Frühstück, das wir gemeinsam zubereiten und anrichten. Im Haus können wir dann nach Herzens·lust spielen und uns bewegen. Wenn das Wetter mitmacht, gehen wir in den Garten. Wir versuchen, die Wünsche der Kinder in die Programm·gestaltung mit einzubeziehen. Nichts ist schöner als ein glückliches Kind! Neben den »normalen« Spiel- und Beschäftigungs·möglichkeiten haben wir ein buntes Programm mit anregenden Erlebnissen zusammen·gestellt:

  • Besuch in Kino, Theater und Puppen·spiel
  • Ausflüge (Auen·see, Wild·park, agra-Park, Zoo, Cospudener See, Abenteuer·spielplätze, Bäder und vieles mehr)
  • Ball- und Sand·spiele
  • Abschluss·party oder zum Beispiel Halloween- oder Faschings·party
  • Würfel-, Karten- und andere Tisch·spiele, Puzzles
  • Basteln, Malen, Zeichnen
  • Besuch von Veranstaltungen mit dem Ferien·pass aus dem Ferien·programm der Stadt Leipzig (z. B. Halle 5 e. V. oder Die Villa e. V.)

Voraus·setzungen

Für unsere Ferien·betreuung benötigen Sie einen Bewilligungs·bescheid des zuständigen Kosten·trägers. Ist Ihr Kind noch keine 18 Jahre alt, erhalten Sie den Bescheid vom örtlichen Sozial·amt. Für Kinder über 18 ist der Kommunale Sozial·verband Sachsen zuständig. Die Träger brauchen einen ordnungs·gemäß ausgefüllten Antrag auf Sozial·hilfe und Schweige·pflicht·entbindungen, den aktuellen Schwer·behinderten·ausweis und die gültige Schul·bescheinigung für das jeweilige Schul·jahr.

Wer einen Fahr·dienst für sein Kind benötigt, muss beim zuständigen Kosten·träger einen »Antrag auf Beförderung« stellen.

Formulare bei den zuständigen Kosten·trägern: